Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21.10.2025 (Az. 2 SLa 45/25) eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen: Ein bloßer Verdacht einer Pflichtverletzung reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Kann der Arbeitgeber den Vorwurf nicht beweisen und wurde der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört, ist eine Kündigung regelmäßig unwirksam. Worum
In vielen verschiedenen Berufssparten kann es notwendig werden, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Rufbereitschaft übernehmen. Hintergrund ist in diesen Fällen meistens, dass nicht vorhergesagt werden kann, ob ein Arbeitseinsatz in diesem Zeitraum tatsächlich notwendig wird. Typische Berufe hierfür sind beispielsweise Elektriker, Schlosser, Ärzte, Rettungssanitäter, IT-Dienstleister und Angestellte im Sicherheitsgewerbe. Dieses Institut der Rufbereitschaft wirft im Hinblick
Arbeitgeber prüfen zunehmend kritisch, ob ausgezahlte Überstunden tatsächlich geleistet wurden. Doch können bereits abgerechnete und ausgezahlte Überstundenvergütungen einfach zurückgefordert werden? Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Nordhausen befassen. Das Gericht stellte dabei hohe Anforderungen an Arbeitgeber, die eine Rückzahlung verlangen möchten. Worum ging es in dem Verfahren? Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit zwei Urteilen vom 01.04.2026 (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) seine strenge Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige bestätigt. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber, die größere Personalabbaumaßnahmen planen. Denn das Gericht stellt klar: Bereits Fehler im Anzeigeverfahren können dazu führen, dass Kündigungen insgesamt unwirksam sind. Für Arbeitnehmer verbessern sich
Spätestens seit 10. Juli 2007 wird es gesellschaftlich für Raucher immer schwieriger, dem Tabakkonsum im öffentlichen Raum nachzugehen. An diesem Tag trat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Daneben regeln Gesetze auf Landesebene etwa auch das Rauchverbot in der Gastronomie. Doch wie sieht es mit den Rechten für Raucher am
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25.03.2026 (Az. 5 AZR 108/25) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst wichtige Entscheidung getroffen: Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen können unwirksam sein. Damit stärkt das Gericht den Beschäftigungsanspruch von Arbeitnehmern und setzt zugleich neue Maßstäbe für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil vor allem eines: Standardformulierungen