Neues zum Thema Widerrufsjoker
Der EuGH hat gerade zur richtigen Zeit ein ganz wichtiges Urteil in Sachen Widerrufsjoker gefällt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 nämlich die Rechte Deutscher Verbraucher beim Widerruf von Darlehen erheblich gestärkt. Verbraucher, die aus heutiger Sicht „teure“ Darlehen zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen haben, können damit auf den aktuell günstigen Zinssatz