Corona Test am Arbeitsplatz – Aktuelle Rechtslage
Im Kampf gegen die Corona Pandemie setzen Bund und Länder vermehrt auf eine Erhöhung der Testzahlen. In der dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die seit Ende April gilt, wurden deshalb auch Tests am Arbeitsplatz eingebunden. Seither besteht eine Pflicht für Arbeitgeber, sämtlichen Angestellten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen