Der Jahreswechsel brachte einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant sind. Insbesondere das neuerliche Bürokratieentlastungsgesetz soll durch erleichterte Formvorschriften und Digitalisierungsmöglichkeiten bürokratisches Prozedere abbauen und vorgeschriebene Prozesse erleichtern. Und das überwiegend bereits seit dem 01.01.2025. Und auch in Sachen Mindestlohn ändert sich einiges. Doch sehen wir uns die wichtigsten Änderungen
Neue höchstrichterliche Entscheidungen im Arbeitsrecht stärken die Position von Angestellten mit Teilzeitverträgen. Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn tarifvertragliche Regelungen vorsehen, dass Überstundenzuschläge erst dann zu zahlen sind, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschritten wird. Auch dann, wenn der betreffende Angestellte nur in Teilzeit beschäftigt wird. Fehlen dafür sachliche Gründe, liegt eine Verletzung von
Deutschland leidet unter einer Inflation, also einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen. Das heißt, das Geld und somit der Arbeitslohn sind weniger wert und man kann weniger dafür kaufen. Um diese Situation zu lindern, zahlen viele Unternehmen ihren Beschäftigen Zusatzzahlung aus: die Inflationsausgleichsprämie. Davon dürfen Beschäftigte in Altersteilzeit nicht ausgeschlossen werden, urteilte
如果消防员处于戒备状态,这也算工作时间。最近,明斯特的北莱茵-威斯特法伦州消防局(OVG North Rhine-Westphalia)对此做出了裁决。并追溯了两名消防员的加班补偿。法院还参考了欧洲法律的相关规定。 随叫随到的值班算不算完整的工作时间?随叫随到的值班是否算作工作时间,这可能是一个由以下因素决定的问题