类别Arbeitsrecht

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach einer COVID-19-Impfung werden im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das entschied das Sozialgericht in Konstanz in einem Urteil vom 9.Dezember 2022 (S 1 U 1276/22). Eine Sozialarbeiterin hatte nach der Impfung mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und machte das aufgrund von E-Mails des Arbeitgebers, in denen dieser auf die Impfung gegen das

Arbeitnehmer aufgepasst! Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Das Bundesarbeitsgericht hat kurz vor Weihnachten eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern getroffen. Demnach verjährt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch vorher angezeigt hat (9 AZR 266/20).  Auch bei Krankheit eines Angestellten verfällt der Urlaub nicht. Mit dem Urteil setzen die Erfurter Richter Vorgaben des EuGH um, der schon im

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 22. September 2022 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt (Az. C-120/21). Fordern Arbeitgeber ihre Angestellten nicht dazu auf, ihren gesetzlich zugesicherten Urlaub zu nehmen, ist eine Verjährung ausgeschlossen. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls auch Jahre später Urlaubsansprüche geltend machen.   Angestellte will finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen der vergangenen fünf

Bei Kündigung: Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht immer rechtmäßig

Bei Kündigung: Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht immer zurückverlangen

Kündigt der Mitarbeiter eines Unternehmens vorzeitig, kann sich der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen, wenn eine Rückzahlungsvereinbarung besteht, in vielen Fällen zurückholen. Doch das ist nicht immer der Fall, wie das Bundesarbeitsgericht am 1. März 2022 entschied (AZR 260/21). In diesem Fall kündigte die Mitarbeiterin einer Altenklinik kurz nach Ende der Fortbildung krankheitsbedingt. Das Bundesarbeitsgericht

不允许在工厂门口通过摄像头检查工作时间

不允许在工厂门口通过摄像头检查工作时间

Kameras am Werkstor eines Betriebes eignen sich nicht zur Arbeitszeitkontrolle der Angestellten. Ein entsprechendes Urteil trafen die Richter des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte ein Gießereibetrieb Mitarbeiter wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen wollen und hatte als Beweis auf die Videoaufnahmen am Werkstor des Betriebs verwiesen. Die Kündigung ist nach dem Urteil nicht wirksam, die Revision zum

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