Urteil des BAG – Keine verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB für Hausangestellte
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die gesetzlich vorgesehene Verlängerung der Kündigungsfristen gem. § 622 Abs. 2 BGB nicht für Angestellte in privaten Haushalten gelten. Zwar liege eine Ungleichbehandlung mit betrieblich Angestellten vor, diese sei jedoch gerechtfertigt. BAG Urteil vom 11.06.2020 – Az.: 2 AZR 660/19 Zum Sachverhalt Im konkreten Fall geht