Corona-Lockdown: Kein Lohnanspruch für Minijobberin
Im Zuge der Corona-Lockdowns auf Bundes- und Landesebene kam es zu zahlreichen pandemiebedingten Betriebsschließungen. Dies bedeutete für viele Mitarbeiter, insbesondere Minijobber, einen Verdienstausfall, weil keine Arbeitsleistung erbracht werden konnte. Eine Minijobberin versuchte nun ihren durch eine solche Betriebsschließung entgangenen monatlichen Lohn von 432 Euro für den April 2020 einzuklagen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage