BAG Urteil zur Urlaubskürzung bei Kurzarbeit
Seit der Corona-Pandemie ist die Kurzarbeit ein fester Bestandteil des Arbeitslebens. Das wird auch weiterhin so bleiben, mindestens bis zum 31. März 2022. Bis dahin hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang aufgrund der anhaltenden Krise verlängert. Selbstverständlich warf diese Situation auch wieder allerhand rechtliche Fragen auf. Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich über einen Fall der Urlaubskürzung