WhatsApp-Chatgruppen: Beleidigung gegen Vorgesetzten kann zur Kündigung führen
Wenn in einer privaten Chatgruppe beleidigende Inhalte gegen Vorgesetzte oder Kollegen geäußert werden, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jüngst in einem Fall von sieben Arbeitskollegen, die bei einer Fluggesellschaft angestellt waren und sich über ihre Arbeit in einer WhatsApp-Gruppe austauschten. Dabei fielen auch wüste Beschimpfungen gegen einen der