Neue Sozialversicherungsrechengrößen ab 2024
Am 11. Oktober 2023 wurden durch das Bundeskabinett neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen angepasst. Somit gelten – der Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt – ab Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Diese haben wir in einer Tabelle für West und einer Tabelle für Ost dokumentiert: SV-Rechengrößen in Westdeutschland Rechengrößen ab 2024 in Westdeutschland