Alles zur Schichtarbeit - Modelle, Zuschläge, Arbeitszeiten

Schichtarbeit und Arbeitsrecht – Modelle, Zuschläge, Arbeitszeiten

9 to 5? Das gilt lange nicht für jeden Arbeitnehmer und jedes Unternehmen.

In vielen Betrieben wird planmäßig deutlich mehr als acht Stunden täglich gearbeitet, da es beispielsweise für die Produktion erforderlich ist. Dass alle notwendigen Arbeitsplätze stets besetzt sind, wird das Modell der Schichtarbeit genutzt, dass sich klassisch aus Frühschicht, Spätschicht und/oder Nachtschicht zusammensetzt. Doch welche weiteren Arbeitszeitmodelle gibt es bei der Schichtarbeit? Welche Gehaltszuschläge stehen Arbeitnehmern ggf. zu? Und welche Pausenzeiten dürfen vom Arbeitgeber keinesfalls ignoriert werden?


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Welche Arbeitszeitmodelle bei Schichtarbeit existieren?

Zwischen folgenden Schichtmodellen wird grundsätzlich unterschieden:

  • 2-Schicht-Modell
  • 3-Schicht-Modell
  • Vollkontinuierliches Schichtsystem
  • 4- oder 5-Schicht-Modell

Während in einem 2-Schicht-Modell grundsätzlich zwischen Früh- und Spätschicht unterschieden wird, kommt bei einem 3-Schicht-Modell noch die Nachtschicht hinzu. Pro Schicht fallen hier jeweils acht Stunden Arbeitszeit an, was den 24-Stunden-Betrieb in einem vollkontinuierlichen Schichtsystem (24/7) gewährleistet. Falls sich der 24-Stunden-Betrieb nicht über ein 3-Schicht-Modell realisieren lässt, da tarifvertraglich andere Regelungen zur Arbeitszeit festgelegt sind, kann es auch zu 4- oder 5-Schichtmodellen kommen.




Besteht für Schichtarbeit eine gesetzliche Altersbeschränkung?

Nein. Selbst im Alter von 50 oder 60 Jahren sieht das Arbeitszeitgesetz keine Altersgrenze für Schichtarbeit vor.




Welche Gehaltszuschläge sind bei Schichtarbeit möglich?

Schichtzulagen können je nach vereinbarter Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie einer Betriebsvereinbarung zum vereinbarten Stundenlohn hinzukommen. In der Praxis kommt oftmals ein prozentual vereinbarter Betrag zum Grundlohn hinzu, beispielsweise 25 Prozent Nachtschichtzulage.




Schichtzulage: Wieviel steht dem Arbeitnehmer zu?

Hier kommt es darauf an, ob die Angestellten in Schichtarbeit arbeiten oder in Wechselschichtarbeit. Bei ständiger Schichtarbeit beträgt die Schichtzulage 40 Euro pro Monat. Bei nur zeitweiser Schichtarbeit beträgt die Schichtzulage 24 Cent pro Stunde. So sieht es die Schichtzulage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst vor.




Können sich Arbeitnehmer von der Nachtschicht befreien lassen?

Bei bestimmten attestierten Erkrankungen, die auch von einem Arbeitsmediziner bestätigt werden, kann sich eine Nachtschichtuntauglichkeit ergeben. Solche Erkrankungen sind häufig chronische wie Diabetes oder Bluthochdruck. Auch psychische Krankheiten können eine Nachtschichtuntauglichkeit zur Folge haben. Zudem gilt ein Nachtarbeitsverbot von 20 bis 6 Uhr für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen.




Welche Pausen stehen Arbeitnehmern in der Schichtarbeit zu?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt, dass höchstens sechs Stunden am Stück ohne Pause gearbeitet werden darf. Bei Arbeitseinsätzen über sechs Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgesehen, bei neun Stunden 45 Minuten.




Welche Mindestruhezeit gilt zwischen zwei Schichten?

Nach einer Arbeitsschicht ist eine Ruhezeit von elf Stunden im ArbZG vorgeschrieben (§ 5 Abs. 1).




Darf Schichtarbeit auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen?

In der Regel darf Arbeitnehmern an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen keine Arbeit gegeben werden (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Ausnahmen sieht das ArbZG unter anderem in diesen Einrichtungen und Arbeitsbereichen vor (§ 10 Abs. 1 ArbZG):

  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Krankenhäuser
  • Gaststätten und Restaurants
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Presse
  • Landwirtschaft
  • Sicherheitsgewerbe
  • Transport

Auch hier müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Abweichende Regelungen können in Tarifverträgen oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festgelegt werden.




Erhalten Schichtarbeiter Zusatzurlaub?

Nach vier Monaten ständiger Schichtarbeit steht einem Arbeitnehmer ein Arbeitstag Zusatzurlaub zu. Bei ständiger Wechselschicht erhält ein Arbeitnehmer für zwei zusammenhängende Monate einen Arbeitstag zusätzlichen Urlaub.




Fazit: Die Schichtarbeit unterliegt einem klaren rechtlichen Rahmen

Die Schichtarbeit in Unternehmen ist an klare gesetzliche Vorschriften gekoppelt, die jeder Arbeitgeber stets streng beachten sollte. Pausen müssen ebenso wie Urlaubstage nach klaren Regularien gewährt werden. Arbeitnehmer sollten zudem auf eine angemessene Einteilung der Schichten beharren, um die eigene Gesundheit zu schützen. Hier kann beispielsweise auch der Betriebsrat hinzugezogen werden. Arbeitgeber sollten hier Kooperationsbereitschaft zeigen, schließlich sind gesunde Mitarbeiter für das Unternehmen stets die Grundvoraussetzung für einen gut laufenden Betrieb.


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