Kündigung bei Plagiat auch ohne Abmahnung und Anhörung möglich
Wird ein Professor eines Plagiats überführt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung und Anhörung zulässig. Das entschied jüngst das Arbeitsgericht Bonn, das über die verhaltensbedingte Kündigung einer Professorin wegen Plagiaten in ihren Publikationen zu entscheiden hatte (Urt. v. 24.04.24, Az.: 2 Ca 345/23). Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer erheblichen Verletzung arbeitsrechtlicher