„Potsdamer Geheimtreffen“: Teilnahme rechtfertigt keine Kündigung
Dürfte die Stadt Köln einer Beschäftigten kündigen, weil diese am sog. „Potsdamer Geheimtreffen“ teilnahm? Nein, urteile jetzt das Arbeitsgericht Köln in einem vielbeachteten Urteil (Urt. v. 03.07.2024, Az.: 17 Ca 543/24). Die Arbeitnehmerin treffe nur eine einfache politische Treuepflicht, keine gesteigerte. Die Kündigung sei daher unwirksam. Eine Berufung ist möglich. Das sog. „Potsdamer Geheimtreffen“, das