Urteil: Schwerwiegende Pflichtverletzung muss ausreichend bewiesen sein
Die außerordentliche Kündigung einer Pflegehelferin beschäftigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr (Urt. v. 26.3.2024 – 5 Sa89/23). Die Angestellte eines Pflegedienstes soll für einen konkurrierenden Dienst tätig gewesen sein, sensible Patientendaten weitergegeben sowie dem Unternehmen wirtschaftlich geschadet zu haben. Die Richter des Landesarbeitsgerichts erklärten die Kündigung nun für unwirksam. Ausreichende Beweise für eine schwerwiegende