Freistellung: Kein Zwang zur vorzeitigen Job-Aufnahme
In einem aktuellen Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 5 AZR 127/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Arbeitnehmer während einer Freistellung nicht verpflichtet sind, vorzeitig eine neue Beschäftigung aufzunehmen, um den bisherigen Arbeitgeber finanziell zu entlasten. Hintergrund des Falls Ein Senior Consultant, der seit November 2019 beschäftigt war und ein monatliches Bruttogehalt von