BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25.03.2026 (Az. 5 AZR 108/25) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst wichtige Entscheidung getroffen: Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen können unwirksam sein. Damit stärkt das Gericht den Beschäftigungsanspruch von Arbeitnehmern und setzt zugleich neue Maßstäbe für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil vor allem eines: Standardformulierungen