BAG: Kündigungsschutz greift vor jedem Elternzeitabschnitt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.06.2026 (2 AZR 213/25) eine wichtige Entscheidung zum Kündigungsschutz während der Elternzeit getroffen. Arbeitnehmer, die ihre Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte aufteilen, genießen den besonderen Kündigungsschutz vor jedem einzelnen Abschnitt – selbst dann, wenn sämtliche Zeiträume bereits mit einem einzigen Antrag beantragt wurden. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer