Achtung! Beitragserhöhung privater Krankenkassen oft unwirksam. Holen Sie Ihr Geld zurück.

Achtung! Beitragserhöhung privater Krankenkassen oft unwirksam. Holen Sie Ihr Geld zurück!

Immer wieder haben private Krankenkassen in den letzten Jahren Beitrage kontinuierlich erhöht oder sogar punktuell massiv angehoben. Viele dieser Beitragserhöhungen sind jedoch unwirksam, wie aus aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs hervorgeht (vgl. Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Für Sie als Privatversicherter besteht die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Beiträgen!

Es ist wichtig, dass Sie Erhöhungen Ihres Beitrags in der privaten Krankenversicherung nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen, sondern genauer hinschauen. Zwar dürfen private Krankenkassen Ihre Beiträge erhöhen, dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen und unterliegt gesetzlichen Kriterien, die oftmals seitens der Versicherungen nicht erfüllt werden. In diesem Fall sind Beitragserhöhungen unwirksam und können vom Versicherer zurückgefordert werden – unter Umständen sogar für die letzten zehn Jahre! Ebenso kann man erreichen, dass die aktuellen Beiträge auf das Niveau vor der Beitragserhöhung gesenkt werden.


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Darf eine private Krankenkasse Beiträge erhöhen?

27.01.2021

Die klare Antwort lautet: grundsätzlich ja. Ihre private Krankenkasse ist nach § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu berechtigt, Ihre Beiträge zu erhöhen. Hierfür gibt es jedoch strenge mathematische Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Weiterhin muss Ihre Krankenkasse auch entsprechend § 203, Abs. 5 VGG nachvollziehbare Gründe für die Beitragserhöhung vorbringen. Eine Erhöhung darf also nicht willkürlich oder ohne Angabe von Gründen erfolgen!




Wann sind Beitragserhöhungen von privaten Krankenversicherungen rechtmäßig?

27.01.2021

Generell gilt, dass eine Beitragserhöhung nur dann rechtmäßig und somit wirksam ist, wenn eine sachliche Rechtfertigung seitens der Krankenversicherung vorliegt. Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Ihnen als Versicherten Daten vorzulegen, anhand derer Sie die Gründe zur Beitragserhöhung selbst überprüfen und nachvollziehen können. 2020 urteilte das Oberlandesgericht Köln hierzu weitreichend und für einen großen Teil der Branche (vgl. OLG Köln, Urteil v. 28.01.2020 Az. 9 U 138/19).

Nach einschlägiger Rechtsprechung genügt es nicht, wenn Ihre Versicherung Ihnen als Versicherten nur den Wortlaut des Gesetzes wiedergibt und Ihnen keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sind bruchstückhafte oder nicht nachvollziehbare Informationen für Sie als Kunden nicht ausreichend. Sollten Sie also einfach Gesetzeszitate oder den bloßen Verweis auf steigende Gesundheitskosten durch Ihren Versicherer erhalten, stellt dies für Sie einen Anlass dar, gegen die Beitragserhöhung vorzugehen.

In der Praxis sind häufig auch Fälle relevant, in denen Versicherungen Ihre Kunden mit Billigangeboten und Tarifen weit unter den marktüblichen Angeboten geködert und den Beitrag dann erheblich angehoben haben. Auch in diesem Fall urteilen die Gerichte, dass die Beitragserhöhungen unwirksam waren und Versicherte erhielten Rückzahlungen durch die Krankenkassen.

Selbst wenn Ihre Privatversicherung den Beitrag aufgrund eines erreichten Schwellenwertes von Krankheitskosten durch die Versicherten anhebt, sollten Sie hellhörig werden. Dieser Schwellenwert ist gesetzlich geregelt und rechtfertigt eine Beitragserhöhung nur dann, wenn die Krankheitskosten um über zehn Prozent gestiegen sind. Eine private Krankenversicherung darf diesen Wert nicht selbst in ihren Bestimmungen absenken (vgl. Landgericht Bonn, Urteil vom 2. September 2020, Az. 9 O 396/17).

Auch bei der Begründung einer Beitragserhöhung aufgrund eines Alterungssprungs der Versicherten durch Ihren Versicherer sollten Sie aufpassen. Dieser wurde und wird von einigen Versicherungen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als ein möglicher Grund für eine automatisch erfolgende Erhöhung Ihres Beitrags geführt. In der Vergangenheit erklärte das Amtsgericht Berlin Lichtenberg einen solchen Passus bereits für unwirksam (vgl. Urteil vom 10. November 2020, Az. 11 C 178/19).


Sie möchten die Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung auf Rechtmäßigkeit prüfen?

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Welche privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Beiträge unrechtmäßig erhöht?

27.01.2021

Bei willkürlichen Beitragserhöhungen sind es immer wieder Namen wie AXA, DKV oder Barmenia, die in der Presse in den letzten Jahren genannt wurden. Bei diesen großen Versicherern lagen teils unwirksame Erhöhungen der Versicherungsprämie vor und die Gerichte haben dies in konkreten Fällen bestätigt und zugunsten der Versicherten entschieden (vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 ; Landgericht Bonn, Urteil vom 2. September 2020, Az. 9 O 396/17; LG Frankfurt, Urteil vom 16. April 2020, Az. 2-23 O 198/19).

Es ist jedoch falsch, anzunehmen, dass sich das Problem unrechtmäßig erhöhter Beiträge auf diese drei Versicherer beschränkt. Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass nahezu alle großen privaten Krankenversicherer Ihre Beiträge in der Vergangenheit teils unrechtmäßig erhöht haben. Es handelt sich also um eine in der Branche gängige Praxis, von der prinzipiell jeder privat Krankenversicherte betroffen sein könnte.




Anwalt bei Beitragserhöhung durch die private Krankenkasse

27.01.2021

Sollten Sie also den Verdacht haben, dass Sie auch Opfer unrechtmäßiger Beitragserhöhungen geworden sind, kontaktieren Sie uns! Oftmals genügt der Nachdruck durch einen versierten Anwalt, um die Versicherungen zu Rückzahlungen und Senkungen der Beiträge zu bewegen.

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