BAG verschärft Anforderungen bei Massenentlassungen – Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen

BAG verschärft Anforderungen bei Massenentlassungen – Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit zwei Urteilen vom 01.04.2026 (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) seine strenge Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige bestätigt. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber, die größere Personalabbaumaßnahmen planen. Denn das Gericht stellt klar: Bereits Fehler im Anzeigeverfahren können dazu führen, dass Kündigungen insgesamt unwirksam sind. Für Arbeitnehmer verbessern sich dadurch die Chancen in Kündigungsschutzverfahren erheblich.

Was ist eine Massenentlassungsanzeige überhaupt?

Plant ein Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine größere Anzahl von Kündigungen, muss er dies nach § 17 KSchG vorab bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Zusätzlich ist ein Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat durchzuführen. Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist es, die Arbeitsagentur frühzeitig einzubinden und Möglichkeiten zur Vermeidung oder Abmilderung der Entlassungen zu prüfen.

Dabei kommt es nicht zwingend auf hunderte Kündigungen an. Bereits in mittelständischen Unternehmen können die gesetzlichen Schwellenwerte schnell erreicht sein.

Was hat das BAG konkret entschieden?

In den beiden Verfahren lagen unterschiedliche Fehler vor. Im ersten Fall hatte der Arbeitgeber überhaupt keine Massenentlassungsanzeige erstattet. Im zweiten Fall wurde die Anzeige zwar eingereicht, allerdings bereits vor Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat.

Das BAG entschied in beiden Fällen zugunsten der Arbeitnehmer. Nach Auffassung des Gerichts sind Kündigungen unwirksam, wenn die erforderliche Anzeige fehlt oder das Verfahren nicht korrekt eingehalten wurde. Dabei stützt sich das BAG maßgeblich auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und legt § 18 KSchG unionsrechtskonform aus.

Besonders relevant ist dabei: Die Fehler können regelmäßig nicht nachträglich geheilt werden. Arbeitgeber riskieren daher, dass sämtliche ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.

Welche Folgen hat das Urteil für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber erhöht sich das Risiko bei Restrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen erheblich. Die Entscheidungen zeigen erneut, dass das BAG an den formellen Anforderungen der Massenentlassungsanzeige sehr hohe Maßstäbe anlegt.

In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen das gesamte Verfahren äußerst sorgfältig vorbereiten müssen. Bereits kleinere Fehler bei der zeitlichen Reihenfolge oder bei den Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wird eine Kündigung wegen eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Arbeitgeber müssen dann unter Umständen Annahmeverzugslohn zahlen oder neue Kündigungen aussprechen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen oder Insolvenzen kann dies erhebliche Zusatzkosten verursachen.

Warum stärkt das Urteil die Position von Arbeitnehmern?

Für Arbeitnehmer verbessern sich die Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklagen deutlich. Wer von einer Kündigungswelle betroffen ist, sollte daher immer prüfen lassen, ob das Massenentlassungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Häufig liegen Fehler nicht offen auf der Hand. Ob die Anzeige rechtzeitig erfolgte, das Konsultationsverfahren vollständig abgeschlossen wurde oder sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden, lässt sich meist erst nach genauer rechtlicher Prüfung beurteilen. Genau hier setzen viele Kündigungsschutzverfahren an.

Die Entscheidungen zeigen außerdem, dass formelle Fehler im Arbeitsrecht erhebliche Auswirkungen haben können – selbst dann, wenn wirtschaftliche Gründe für den Personalabbau grundsätzlich vorliegen.