Verkehrsrecht: Verjährung von Bußgeldbescheiden

Verkehrsrecht: Verjährung von Bußgeldbescheiden

Es hat wohl fast schon jeden getroffen: Mit dem Auto ein paar Km/h zu schnell gefahren, es blitzt und wenige Tage später findet sich der teure Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ab und an dauert es aber auch etwas länger und die zuständige Behörde lässt sich Zeit. Genau dann sollten Sie besonders aufmerksam sein und detailliert prüfen, wann der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Denn auch Bußgeldbescheide können verjähren und nicht mehr durchsetzbar sein. Und dann können Sie die Bußgeldforderung zurückweisen und bares Geld und Punkte in Flensburg sparen.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verjährungsfrist bei Bußgeldbescheiden beträgt drei Monate.
  • Diese Verjährungsfrist kann gegebenenfalls unterbrochen werden und dann erneut drei Monate betragen.
  • Falls Sie einen verjährten Bußgeldbescheid erhalten, begleichen Sie diesen nicht, sondern legen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.

 

Kann ein Bußgeldbescheid verjähren?

Ja. Auch ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann verjähren. In der Regel ist das nach drei Monaten der Fall. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Tages, an dem Sie gegen die StVO verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Wurde nun drei Monate lang kein Bußgeldbescheid ausgestellt bzw. erst nach der Frist, ist er unter Umständen aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar. Deswegen sollten Sie unbedingt immer auf das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheids achten.

 

In welchen Fällen wird die Verjährungsfrist unterbrochen?

Die Drei-Monatsfrist kann durch verschiedene Ereignisse und Aktionen der Behörden unterbrochen werden. Somit beginnt die geltende Frist von drei Monaten von Neuem. Das ist beispielsweise der Fall bei

  • einer Vernehmung des PKW-Fahrers,
  • der Zustellung einer Anhörungsbogens,
  • dem Erlass eines Strafbefehls,
  • der Erhebung einer öffentlichen Klage,
  • bei der Ansetzung eines Termins für eine Hauptverhandlung oder
  • der vorläufigen Einstellung des Verfahrens aufgrund der Abwesenheit des Betroffenen.

 

Wie oft kann die Verjährungsfirst unterbrochen werden?

Zwar kann die Verjährungsfrist mehrmals unterbrochen werden, aber die Verjährung greift grundsätzlich immer dann, wenn das Doppelte der gesetzlichen Frist eintritt. Die maximale Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten, deren Regelverjährung drei Monaten beträgt, liegt also bei sechs Monaten.

 

Bei welchen Vergehen verjährt der Bußgeldbescheid nach drei Monaten?

Das ist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr der Fall. Klassische Beispiele sind hier das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder eine Missachtung des Abstandsgebots. Anders sieht es bei Straften wie Fahrerflucht aus. Diese verjährt beispielsweise erst nach fünf Jahren.

 

Sonderfall Alkohol: Wann tritt die Verjährung hier ein?

Falls Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, kommt es ganz darauf an, wie hoch der nachgewiesene Promillewert im Blut ist und ob Sie wegen einer Straftat (Verjährungsfrist hier drei Jahre) oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.

 

Wie verhält es sich mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

Die Verjährungsfrist im Ausland variiert stark von Land zu Land, kann sich aber jahrelang ziehen. So gelten beispielsweise in Spanien Verjährungsfristen von einem Monat bis drei Jahre, in Großbritannien ein halbes Jahr und in Italien 360 Tage nach Ausstellung des Bußgeldbescheids.

 

Wie verhalte ich mich bei einem verjährten Bußgeldbescheid?

Ganz wichtig: Legen Sie schnellstmöglich und innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Erhalt Einspruch ein und bezahlen den verjährten Bußgeldbescheid nicht. Falls Sie diesen einmal bezahlt haben, auch wenn er schon verjährt ist, bekommen Sie Ihr Geld nicht wieder zurück. Legen Sie nicht innerhalb der Frist Einspruch ein, müssen Sie trotz Verjährung bezahlen.

 

Verjährter Bußgeldbescheid: Jetzt anwaltlichen Rat einholen!

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen haben, der verjährt ist, oder bei einer Behörde anfragen wollen, ob eine Verjährung eingetreten ist, sollten Sie nicht lange warten und am besten sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Sparen Sie Zeit, Geld und Punkte in Flensburg und ziehen Ihre Rechtsexperten kostengünstig hinzu. Ein Verkehrsrechtsschutz übernimmt in der Regel Ihre Kosten.

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