Steuern sparen - Absetzen der Kinderbetreuung durch Großeltern

Steuern sparen – Kinderbetreuung durch Oma und Opa steuerlich absetzbar

Sie sind das Glück auf Erden und nach Goethe der Sinn des Lebens – Kinder. Nicht zuletzt sind Kinder jedoch auch teuer. Um diese Kosten etwas zu mindern, gibt es direkte und indirekte Zuschüsse vom Staat. So auch die Möglichkeit, die Kosten der Kinderbetreuung von der Steuer abzusetzen, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Was viele nicht wissen – nicht nur die Kosten der Fremdbetreuung für die Kinder ist steuerlich absetzbar, sondern auch die Kosten für die Betreuung der Kinder in der eigenen Familie. Grundsätzlich dann, wenn hierzu tatsächlich Geld auf Grundlage eines Vertrages gezahlt wird und die betreuende Person nicht selbst mit im Haushalt lebt.

Die hierbei anfallenden Fahrtkosten sind ebenfalls abzugsfähig, auch dann, wenn die Kinderbetreuung ansonsten kostenfrei auf Grundlage eines Vertrages erfolgt. Zudem sind diese erstatteten Fahrtkosten nicht durch die Großeltern zu versteuern. Die Fahrtkostenerstattung stellt kein erwirtschaftetes steuerpflichtiges Einkommen, sondern lediglich den Ausgleich von Aufwendungen dar.

Barzahlungen sind nicht Abzugsfähig

Allerdings dürfen sämtliche dieser Zahlungen nicht in bar erfolgen. Sie müssen auf ein Konto überwiesen werden. Dieses Nachweiserfordernis ist zwingend in § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG vorgeschrieben. Eine Umgehung dieser Vorschrift durch die Einstufung der Betreuung im eigenen Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a EStG ist nicht möglich, da dies in § 35 a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz EStG ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Das Steuerrecht ist komplex und beinhaltet viele Untiefen. Zudem stellen die Finanzämter hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der vertraglichen Grundlage bei der Kinderbetreuung durch Großeltern oder andere Familienangehörige. Es ist daher ratsam, sich bei der Nutzung der Gestaltungsspielräume durch einen Steuerberater unterstützen zu lassen. Dieser kennt sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die einschlägige Rechtsprechung und ist daher mit den bestehenden Fallstricken vertraut. Mit seiner Expertise kann er für Sie das Optimum der Steuerersparnis herausholen.