Einspruch gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen Steuerbescheide – welche Aussichten hat man

Im vergangenen Jahr wurden fast 3,5 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingelegt, zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Mit weiteren unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren waren es mehr als 5,8 Millionen Bescheide, welche die Finanzämter zu prüfen hatten. Rund 3,2 Millionen Einsprüche, also mehr als die Hälfte, wurden von den Behörden geprüft.

Erfolgsquote bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide

Wie erfolgreich diese Beanstandungen waren, hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in einer Pressenotiz mitgeteilt. Demnach waren fast zwei Drittel aller bearbeiteten Fälle (65,6 %) für die Steuerpflichtigen erfolgreich und die Bescheide wurden zu deren Gunsten abgeändert. Lediglich 14 % waren erfolglos oder teilweise erfolglos. Rund 20 % der eingelegten Einsprüche haben die Steuerpflichtigen zurückgenommen.

Steuerbescheide unbedingt prüfen lassen

Kürzungen und Streichungen vom Finanzamt braucht man nicht einfach hinnehmen, wie oben genannte Zahlen deutlich belegen. Sämtliche Bescheide sollten Sie unbedingt prüfen oder einem erfahrenen Steuerberater zur Prüfung übergeben. Fallen Ungereimtheiten oder Abweichungen auf, sollte auf jeden Fall Einspruch eingelegt werden.

Mit einem Einspruch können im Übrigen auch eigene Fehler korrigiert oder vergessene Aufwendungen nachträglich geltend gemacht werden.

Oftmals gibt es bei Streitfällen bereits vergleichbare Urteile oder Verfahren beim Bundesfinanzhof oder auch dem Europäischen Gerichtshof. Ist bei Ihrem konkreten Fall ein Verfahren anhängig, sollte das Ruhen des Einspruchs bis zur Gerichtsentscheidung beantragt werden.

Fristen für einen Einspruch

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides beim zuständigen Finanzamt eingehen. Fällt die Frist an ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verschiebt sich die Monatsfrist für den Einspruch auf den nächsten Werktag. Auch online ist ein Einspruch möglich, zum Beispiel über das Elster-Online-Portal oder per einfacher E-Mail. Üblicherweise wird dieser jedoch mit der Post versendet. Hier sollte man beachten, dass der Brief am dritten Tag als zugestellt gilt.

Klageweg nach einem Einspruch

Hat das Finanzamt den Einspruch geprüft und entscheidet zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, so kann dieser gegen die Entscheidung beim Finanzgericht klagen. Spätestens hier sollten Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite holen und den Kontakt zu einem Steuerberater suchen.

Sie möchten Einspruch gegen einen Steuerbescheid erheben? Sie suchen nach Unterstützung bei einer Klage beim Finanzgericht? Sie haben Fragen rund ums Steuerrecht? Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte helfen Ihnen schnell und kompetent bei Ihren Anliegen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf:

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