Rassistische Äußerungen rechtfertigen außerordentliche Kündigung
Unbedachte Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen können schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin so außerordentlichen Kündigung nach sich ziehen. Zwar gilt grundsätzlich in Deutschland die Meinungsäußerungsfreiheit, jedoch gilt diese nicht grenzenlos. Wer sich gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen rassistisch oder beleidigend äußert, der muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob eine Äußerung letztlich als rassistisch oder