Auch während Corona – beharrliche Arbeitsverweigerung führt zur Kündigung
An Kündigungen werden hierzulande hohe Anforderungen gestellt. Dadurch sollen die Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden. Dies stellt jedoch keinen Freibrief für jegliches eigenmächtiges Verhalten dar. Auch während der Coronakrise gilt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Sofern für eine bestimmte Tätigkeit kein Homeoffice möglich ist, muss die Arbeit im jeweiligen Betrieb und im Rahmen der Hygieneschutzstandards