Meldepflicht für Unternehmen – Transparenzregister wird ab 1. August 2021 zum Vollregister
Das Transparenzregister soll ein wirksames Mittel im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Bisher handelte es sich hierbei um ein sogenanntes Auffangregister. Unter Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1153 treten für zahlreiche Unternehmen neue Registrierungspflichten in Kraft, welche bis zum 31.07.2021 erfüllt werden müssen. Im folgenden Artikel erhalten Sie hierzu die wichtigsten Informationen. Transparenzregister war bisher ein