Sind Gendersternchen in Stellenausschreibungen diskriminierend?
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind die Ansprüche an Unternehmen, insbesondere bei der Stellenausschreibung, erheblich gestiegen. Schon kleine Fehler können durchaus teuer werden. So muss seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht in Stellenanzeigen nun neben den Abkürzungen m für männlich und w für weiblich auch immer ein d für „divers“ ausgeschrieben