Adoptivkind kann mehrere Erbteile erhalten
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein von einem Verwandten zweiten Grades adoptiertes Kind beim Todesfall einer Tante mehrere gesetzliche Erbteile erhalten kann. Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Mehrere Erbteile für Adoptivkind sind möglich Ein Kind, das von seiner Tante adoptiert wurde, kann bei gesetzlicher Erbfolge und im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter