Lehrberuf: Kündigung bei Verweigerung der Maskenpflicht möglich
Falls ein Lehrer sich weigert, einen Mund-Nasen-Schutz während der Arbeit zu tragen, kann dieser außerordentlich gekündigt werden. So entschied es das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 7. Oktober 2021. Sachverhalt und Urteil Im konkreten Fall erachteten die Richter des Landesarbeitsgerichts eine außerordentliche Kündigung eines Lehrers aus Brandenburg für wirksam und wiesen eine Kündigungsschutzklage der