Brückenteilzeit im Arbeitsrecht: Welche Möglichkeiten gibt es?
Seit dem Jahr 2019 haben Arbeitnehmer in ihren Betrieben die Möglichkeit, über den Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren ihr Arbeitspensum auf Teilzeit zu reduzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kehren die Mitarbeiter dann automatisch wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurück. Geregelt ist das im Teilzeit -und Befristungsgesetz.