Wegweisendes Urteil zum Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten bei Sonderzahlungen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Beschluss vom 20. Mai 2022 entscheiden, dass bei einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Sonderzahlung ein Spruch der Einigungsstelle diese ersetzen kann (9 TaBV 19/22). Damit widerspricht das Landesarbeitsgericht Köln früheren Urteilen. In Deutschland haben Betriebsräte ein Mitspracherecht bei Fragen der Lohngestaltung in Unternehmen und Betrieben. Dieses Mitbestimmungsrecht ist