Unangekündigte Wohnungsbesichtigung des Finanzamts kann rechtswidrig sein
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung kann rechtswidrig sein, wenn die steuerpflichtige Person bei der Aufklärung des konkreten Sachverhalts mithilft. So entschieden es die zuständigen Richter im Streitfall zur steuerlichen Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers (29. September 2022 – Nummer 040/22 – Urteil vom 12.07.2022 VIII R 8/19). Der Bundesfinanzhof hat ein richtungsweisendes Urteil