Entscheidung um Bahncard 100 für ein Betriebsratsmitglied ist nicht eilbedürftig
Im Rechtsstreit um eine Bahncard 100 für den Betriebsratsvorsitzenden eines Unternehmens besteht keine Eilbedürftigkeit. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem Beschluss vom 28. Juli 2022 (6 TaBVGa 4/22). Die Entscheidung im Hauptverfahren, ob der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden eine Bahncard 100 zur Verfügung stellen muss, da dies in einer Gesamtbetriebsvereinbarung so vorgesehen ist, steht noch