Sturz beim Getränkeholen kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Getränke- oder Snackautomaten am Arbeitsplatz, ist das als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das entschied jüngst das Landessozialgericht in Hessen im Falle einer Verwaltungsangestellten des Finanzamtes (Urteil vom 07.02.2023/ Az. L 3 U 202/21). Der Weg zu einem Verpflegungsautomaten ist betriebsbezogen und von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Ist der Weg