Städtischer Mitarbeiter nicht dauerhaft und bezahlt freigestellt
Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf blieb die Klage eines städtischen Mitarbeiters im Bereich der Grünpflege auf Feststellung einer mutmaßlich vereinbarten dauerhaften Freistellung unter Lohnfortzahlung auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Berufung des Mannes nach Widerruf eines zuvor geschlossenen Vergleichs wurde zurückgewiesen, da die behauptete Erklärung nicht bewiesen werden könne (LAG Düsseldorf, Urt. v. 02.05.2023 – 8