Bundesarbeitsgericht: „Equal Pay“ gilt nicht für Leiharbeiter
Leiharbeiter werden in vielen Fällen schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Im Durchschnitt sind es 600 Euro weniger im Monat. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem viel beachteten Urteil (Urt. v. 31.05.2023, Az. 5 AZR 143/19). Gleiche Arbeit – gleicher Lohn? Dieser Grundsatz gilt nicht immer! Das Bundesarbeitsgericht hat nach vorheriger Vorlage eines