Arbeitgeber muss Faulenzerei im Homeoffice beweisen
Können Arbeitgeber Geld von Beschäftigten zurückfordern, wenn diese im Homeoffice untätig sind? Das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern entschied in einem Urteil, dass von Arbeitgeberseite zu beweisen ist, dass und in welchem Umfang der Angestellte seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Falls das von Arbeitgeberseite nicht bewiesen werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung (Az.: 5 Sa 15/23).