Neuer Mindestlohn ab Januar 2024
Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Deutschland wurde angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 Euro. Dieser gilt unabhängig davon, wie viele Stunden jemand arbeitet. Somit gilt der Mindestlohn auch im Minijob. Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt nicht für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsbildung. Auszubildende (unabhängig vom Alter)