Mindestlohn seit 2024 in Deutschland

Neuer Mindestlohn ab Januar 2024

Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Deutschland wurde angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 Euro. Dieser gilt unabhängig davon, wie viele Stunden jemand arbeitet. Somit gilt der Mindestlohn auch im Minijob.

Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt nicht für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsbildung.
  • Auszubildende (unabhängig vom Alter) im Rahmen der Berufsausbildung.
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
  • Praktikantinnen und Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet oder das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Ausbildung dient.
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.
  • Ehrenamtlich Tätige.

 

Mindestlohn für Auszubildende

Wie oben beschrieben, sind Auszubildende vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Dennoch gibt es hier eine Mindestausbildungsvergütung. Mit Stand Januar 2024 beträgt diese:

  • 649 Euro im 1. Ausbildungsjahr;
  • 766 Euro im 2. Ausbildungsjahr;
  • 876 Euro im 3. Ausbildungsjahr;
  • 909 Euro im 4. Ausbildungsjahr;

 

Wann wird der Mindestlohn weiter erhöht?

Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2025. Die Mindestlohnkommission hat dann eine Steigerung auf 12,82 Euro beschlossen.