Kürzung von Gehalt: LAG Niedersachsen gibt VW-Betriebsrat Recht
In Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 10.01.2023, Az.: 6 StR 133/22) sah sich der Volkswagenkonzern dazu veranlasst, das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats um zwei Entgeltgruppen zu reduzieren. Dürfte VW das? Nein, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Urt. v 08.02.2024, Az.: 6 Sa 559/23) und schloss sich damit dem Arbeitsgericht (ArbG) Braunschweig an.