Tagesarchiv: 19. November 2024

Auch Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Alarm! Auch Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Sind Feuerwehrleute in Alarmbereitschaft versetzt, so ist auch das als Arbeitszeit zu werten. So urteilte kürzlich das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster. Und sprach zwei Feuerwehrmännern rückwirkend eine Entschädigung für Mehrarbeit zu. Dabei bezog sich das Gericht auch auf europarechtliche Erwägungen.   Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit? Ob eine Bereitschaft als Arbeitszeit gilt, das kommt aber wohl

Kategorien



Kanzlei Haas und Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Rudolf-Diesel-Str. 5
D - 65760 Eschborn

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Zum Kontaktformular

Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen GmbH aufnehmen:

Jetzt anrufen