Alarm! Auch Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
Sind Feuerwehrleute in Alarmbereitschaft versetzt, so ist auch das als Arbeitszeit zu werten. So urteilte kürzlich das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster. Und sprach zwei Feuerwehrmännern rückwirkend eine Entschädigung für Mehrarbeit zu. Dabei bezog sich das Gericht auch auf europarechtliche Erwägungen. Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit? Ob eine Bereitschaft als Arbeitszeit gilt, das kommt aber wohl