Höhere Vergütung bei Überstunden auch für Teilzeitkräfte
Neue höchstrichterliche Entscheidungen im Arbeitsrecht stärken die Position von Angestellten mit Teilzeitverträgen. Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn tarifvertragliche Regelungen vorsehen, dass Überstundenzuschläge erst dann zu zahlen sind, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschritten wird. Auch dann, wenn der betreffende Angestellte nur in Teilzeit beschäftigt wird. Fehlen dafür sachliche Gründe, liegt eine Verletzung von