Veränderte Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren abgeschafft. Warum wurde das Verfahren gestrichen? Vereinfachung: Arbeitgeber sollen weniger administrativen Aufwand haben. Verlagerung zur Steuererklärung: Die Regelung kann künftig nur noch über die jährliche Einkommensteuererklärung angewandt werden. Auswirkungen auf Arbeitnehmer Brutto‑Netto-Schock vermeiden: Bei Einmalzahlungen (z. B. Abfindungen) kann die erste Gehaltsabrechnung