Veränderte Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren: Was sich ab 2025 ändert

Veränderte Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren abgeschafft.

Warum wurde das Verfahren gestrichen?

  • Vereinfachung: Arbeitgeber sollen weniger administrativen Aufwand haben.
  • Verlagerung zur Steuererklärung: Die Regelung kann künftig nur noch über die jährliche Einkommensteuererklärung angewandt werden.

 

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

  • Brutto‑Netto-Schock vermeiden: Bei Einmalzahlungen (z. B. Abfindungen) kann die erste Gehaltsabrechnung stark belastet aussehen.
  • Zeitlicher Umgang: Die Steuerentlastung nach der Fünftelregelung erfolgt erst mit dem Jahresbescheid nachträglich.

 

Empfehlungen für die Praxis

  • Frühzeitige Planung: Arbeitnehmer sollten bei Einmalzahlungen Rücklagen für die Steuerlast bilden.
  • Steuerberater einschalten: Für optimale Nutzung der Regelung lohnt sich professionelle Unterstützung.