
Veränderte Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren abgeschafft.
Warum wurde das Verfahren gestrichen?
- Vereinfachung: Arbeitgeber sollen weniger administrativen Aufwand haben.
- Verlagerung zur Steuererklärung: Die Regelung kann künftig nur noch über die jährliche Einkommensteuererklärung angewandt werden.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
- Brutto‑Netto-Schock vermeiden: Bei Einmalzahlungen (z. B. Abfindungen) kann die erste Gehaltsabrechnung stark belastet aussehen.
- Zeitlicher Umgang: Die Steuerentlastung nach der Fünftelregelung erfolgt erst mit dem Jahresbescheid nachträglich.
Empfehlungen für die Praxis
- Frühzeitige Planung: Arbeitnehmer sollten bei Einmalzahlungen Rücklagen für die Steuerlast bilden.
- Steuerberater einschalten: Für optimale Nutzung der Regelung lohnt sich professionelle Unterstützung.