Tagesarchiv: 13. August 2025

Kein Lohn nach Tattoo-Komplikation – LAG Schleswig-Holstein zur Entgeltfortzahlung

Kein Lohn nach Tattoo-Komplikation – LAG Schleswig-Holstein zur Entgeltfortzahlung

Im Mai 2025 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein ein klares Zeichen gesetzt: Wird bei einer Tätowierung eine Infektion ausgelöst und der Arbeitnehmer dadurch arbeitsunfähig, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung – weil die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24).   Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei Tattoo-Entzündung Eine Pflegehilfskraft ließ

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