Tagesarchiv: 9. März 2026

Betriebsratswahl bei Lieferdiensten: BAG präzisiert den Betriebsbegriff

Betriebsratswahl bei Lieferdiensten: BAG präzisiert den Betriebsbegriff

Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen. Besonders deutlich wird dies bei Plattformunternehmen wie Lieferdiensten, bei denen Beschäftigte häufig über Apps organisiert werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 7 ABR 23/24) eine wichtige Entscheidung zur Frage getroffen, wo in solchen Unternehmen ein Betriebsrat gewählt werden kann.

Kategorien



Kanzlei Haas und Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Rudolf-Diesel-Str. 5
D - 65760 Eschborn

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Zum Kontaktformular

Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen GmbH aufnehmen:

Jetzt anrufen