Verdacht allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21.10.2025 (Az. 2 SLa 45/25) eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen: Ein bloßer Verdacht einer Pflichtverletzung reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Kann der Arbeitgeber den Vorwurf nicht beweisen und wurde der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört, ist eine Kündigung regelmäßig unwirksam. Worum