Höherer Pflegemindestlohn seit dem 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Pflegebranche neue Mindestlöhne. Mit der Anhebung setzt der Gesetzgeber die schrittweise Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege fort. Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Vergütungssätze umzusetzen. Andernfalls drohen Nachzahlungen und gegebenenfalls auch Bußgelder. Neue Mindestlöhne in der Pflege Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in der Altenpflege und