BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei unwirksamer Kündigung

BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei unwirksamer Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 5 AS 4/25) eine für die Praxis äußerst relevante Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Arbeitgeber das Risiko einer unwirksamen Kündigung vertraglich auf den Arbeitnehmer abwälzen können. Die Antwort des Gerichts ist eindeutig – und stärkt die Rechte von Beschäftigten deutlich.


Hintergründe der Entscheidung

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die regeln sollen, dass Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens keinen Lohn erhalten. Ziel solcher Regelungen ist es, das wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber zu reduzieren, falls sich eine Kündigung später als unwirksam herausstellt.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass solche Vereinbarungen unwirksam sind. Wird eine Kündigung gerichtlich als unwirksam eingestuft, besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf Vergütung, obwohl er tatsächlich nicht gearbeitet hat. Juristisch spricht man hier vom sogenannten Annahmeverzugslohn.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der gesetzliche Kündigungsschutz nicht nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern soll, sondern auch die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers. Eine vertragliche Abweichung würde dieses Schutzniveau unterlaufen.


Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer bedeutet die Entscheidung vor allem mehr Sicherheit. Wer sich gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr setzt, kann darauf vertrauen, dass auch der Vergütungsanspruch bestehen bleibt. Das gilt unabhängig davon, ob im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Arbeitgeber müssen hingegen künftig berücksichtigen, dass sie das volle wirtschaftliche Risiko tragen, wenn sich eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam erweist. Vertragsklauseln, die dieses Risiko auf den Arbeitnehmer verlagern sollen, sind nicht haltbar.

Die Entscheidung sorgt damit für mehr Klarheit und dürfte die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die strategische Planung bei Kündigungen nachhaltig beeinflussen.