Gehalt / Lohn einklagen: Tipps vom Anwalt
Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt, kann es Arbeitnehmer schnell in eine finanzielle Notlage bringen. Schließlich muss die Miete, der Wocheneinkauf und die Tankfüllung bezahlt werden. Doch keine Panik: Das Geld ist nicht verloren, sondern kann bei Ihrem Arbeitgeber eingefordert werden.
Falls es zu einem erheblichen Zahlungsverzug kommt, können Sie Ihr Gehalt zudem einklagen. Doch wie gehen Sie im Fall ausbleibenden Gehalts am besten vor? An wen richten Sie sich zuerst? Und an wen wenden Sie sich, wenn sie den juristischen Weg bestreiten möchten? Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zahlungsverzug beim Gehalt!
Inhaltsverzeichnis:
- Das Gehalt bleibt aus – soll ich sofort rechtliche Schritte einleiten?
- Das Gehalt bleibt auch auf Nachfrage aus – wie gehe ich vor?
- Das Gehalt bleibt auch nach Abmahnung aus – was kann ich jetzt tun?
- Wo erhebe ich Lohnklage?
- Was ist bei der Lohnzahlungsklage zu beachten?
- Lohn einklagen: Welche Fristen muss ich beachten?
- Kann ich nur mein ausstehendes Gehalt einklagen oder noch mehr?
- Lohn auf Raten – ist das möglich und sinnvoll?
- Darf ich die Arbeit niederlegen, wenn ich kein Gehalt erhalte?
- Gehalt oder Lohn einklagen - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht
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Das Gehalt bleibt aus – soll ich sofort rechtliche Schritte einleiten?
Dieser Schritt ist zunächst nicht zu empfehlen. Schließen Sie zuerst einmal aus, dass es sich nicht um einen klassischen Buchhaltungsfehler handelt und die Auszahlung beispielsweise aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte. Falls ein Fehler dieser Art auszuschließen ist, können Sie Ihren Vorgesetzten in einem persönlichen Gespräch bitten, die Zahlung schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Wenn nach circa 3-5 Werktagen das Geld auf Ihrem Konto ist, ist die Sache schon erledigt.
Das Gehalt bleibt auch auf Nachfrage aus – wie gehe ich vor?
Falls auch nach mehreren Werktagen kein Eingang auf Ihrem Konto zu verzeichnen ist, können Sie eine schriftliche Abmahnung an Ihren Arbeitgeber richten. Dabei sollten Sie entweder eine Mail oder einen Brief an den Arbeitgeber richten, mit
- dem ausstehenden Arbeitslohn in brutto,
- dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum,
- und einer Zahlungsfrist (sieben Tage).
Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden. Hier kann ein anwaltliches Schreiben den Druck noch einmal erhöhen, was gerade bei einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers dringend zu empfehlen ist.
Das Gehalt bleibt auch nach Abmahnung aus – was kann ich jetzt tun?
Falls auch nach Ermahnung und schriftlicher Abmahnung keine Gehaltsauszahlung erfolgt, können Sie den ausbleibenden Lohn auch einklagen. Dabei spielt der Grund, weshalb die Auszahlung arbeitgeberseitig nicht erfolgte, keine Rolle. Bis zur Urteilssprechung des zuständigen Arbeitsgerichts können hier leider mehrere Monate vergehen.
Wo erhebe ich Lohnklage?
Lohnklage erheben sie schriftlich in der Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Sitz des Unternehmens und der Rechtsform des Arbeitgebers ab. Falls Ihr Arbeitgeber eine natürliche Person ist, ist der Wohnort dessen entscheiden. Das Arbeitsgericht in diesem Ort ist dann zuständig. Falls es sich bei Ihrem Arbeitgeber um eine juristische Person handelt (beispielsweise GmbH oder KG) ist die Klage im Bezirk des Unternehmenssitzes einzureichen.
Was ist bei der Lohnzahlungsklage zu beachten?
Um die Klage einreichen zu können, brauchen Sie Ihren Arbeitsvertrag in voller Ausführung und Ihre Lohnabrechnung. Falls Überstunden geleistet wurden, muss hier auch ein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Achtung: Die Klage sollte sich auf die Auszahlung des Bruttolohns beziehen. Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag bei der Krankenkasse müssen Sie abführen, auch wenn sich Ihre Klage nur auf den Nettolohn bezieht.
Lohn einklagen: Welche Fristen muss ich beachten?
Im Normalfall erhalten Arbeits- oder Tarifverträge individuelle Ausschlussfristen, die Sie unbedingt einhalten müssen, sollten Sie Ihr Gehalt einklagen wollen. Nur wenige Arbeitsverträge beinhalten keine solche Regelungen. Hier ist dann die dreijährige Frist im Bürgerlichen Gesetzbuch maßgebend, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Unterscheidung wird zudem zwischen Einstufiger und Zweistufiger Ausschlussfrist getroffen. Durch erstere ist geregelt, in welcher zeitlichen Frist Sie Ihre Ansprüche durch eine schriftliche Abmahnung anzeigen müssen. Bei zweiterer wird die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche mit einer Klagefrist verbunden, d h., dass Sie beispielsweise innerhalb von drei Monaten Ihre Ansprüche beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen müssen und darüber hinaus, falls der Arbeitgeber nicht reagiert, auch der Zeitraum, in dem Sie Ihre Lohnansprüche vor Gericht einklagen können.
Kann ich nur mein ausstehendes Gehalt einklagen oder noch mehr?
Neben dem ausstehenden Bruttogehalt ist es möglich, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale in Höhe von einmalig 40 Euro einzufordern. Bei den Verzugszinsen ist eine Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz möglich. Zudem ist es möglich, Schadensersatz zu verlangen, wenn der ausbleibende Lohn zu zusätzlichem finanziellem Schaden geführt hat, beispielsweise bei einer nicht bezahlten Kreditrate.
Lohn auf Raten – ist das möglich und sinnvoll?
Seien Sie bei Zugeständnissen in Richtung des Arbeitgebers, wenn es um ihren Lohn geht, sehr vorsichtig. Erlauben Sie beispielsweise eine Ratenzahlung des ausstehenden Gehalts, könnte Sie das später den ausstehenden Lohn kosten. Vermeiden Sie dieses rechtliche Risiko und lassen sich juristisch beraten.
Darf ich die Arbeit niederlegen, wenn ich kein Gehalt erhalte?
Auch hier sollten Sie sehr vorsichtig sein und sich zuvor umfangreich beraten lassen. Schnell kann es in solchen Fällen zu einer Arbeitspflichtverletzung kommen. Der Arbeitgeber kann Sie dann abmahnen und gegebenenfalls auch kündigen.
Gehalt oder Lohn einklagen - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht
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