Grundsteuererklärung: Frist auf 31. Januar verlängert

Grundsteuererklärung: Frist auf 31. Januar verlängert

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig zu verlängern. Abgabetermin ist nun bundesweit der 31. Januar 2023. Das teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner gestern mit.

Immobilien- und Grundstücksbesitzer sollten eigentlich nur bis zum 31. Oktober 2022 Zeit haben, um ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Dieser Pflicht sind bisher jedoch nur etwa 20 % der insgesamt 36 Millionen Betroffenen nachgekommen. Mit dieser Fristverlängerung wollen Bund und Länder den Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern nun weitere Zeit verschaffen.

Einmalige Fristverlängerung – Jetzt aktiv werden

Einen weiteren Aufschub wird es wohl nicht geben. Wer die Erklärung zur neuen Grundsteuer-Berechnung nicht fristgemäß bis zum 31. Januar 2024 beim Finanzamt einreicht, dem drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge.

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